Gesetz

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Die erste Ausbildung ist für viele Azubis der Beginn eines neuen Lebensabschnitts und stellt eine spannende Zeit dar. Allerdings kommen dann auch Rechten und Pflichten auf einen zu.

Durch das Berufsbildungsgesetz BBiG, die Handwerksordnungen, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Ausbilder-Eignungsverordnung und andere Gesetze und Bestimmungen sind die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden gesetzlich genau festgelegt. Damit Du einen Überblick bekommst, was Du in Deiner Ausbildung darfst und was Du nicht darfst, haben wir Dir die wichtigsten gesetzlichen Regelungen unten aufgeführt.

Arbeitszeit in der Ausbildung
Gesetzlich ist auch die Dauer von Pausen- und Arbeitszeiten in der Ausbildung genau vorgeschrieben. Für minderjährige Azubis gelten die Bestimmungen im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), bei volljährigen Auszubildenden ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entscheidend. Daneben sind auch Bestimmungen im Tarifvertrag des jeweiligen Ausbildungsberufes wichtig sowie das Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Arbeitszeiten und Pausen
Pro Tag dürfen Auszubildende nicht länger als 8 Stunden arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei Volljährigen auf 48 Stunden pro Woche begrenzt, bei minderjährigen Azubis sind es 40 Stunden. Diese dürfen nur an 5 Tagen pro Woche arbeiten. Abweichungen und Ausnahmen sind unter bestimmten Umständen erlaubt.

Uhrzeiten
Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen minderjährige Azubis nicht arbeiten. Ausnahmen davon gibt es allerdings in Arbeitsbereichen, wo frühere oder spätere Arbeitszeiten üblich sind.

Pausen
Während Deiner Arbeitszeit müssen bestimmte Ruhepausen eingehalten werden, die Du als Azubi frei nutzen kannst. Bei Minderjährigen gilt: Nach 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit muss mindestens eine halbe Stunde Pause gemacht werden. Nach mehr als 6 Stunden Arbeit muss die Pause eine Stunde lang sein. Volljährige Azubis müssen nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Und nach mehr als 9 Stunden Arbeit sind 45 Minuten Pause vorgeschrieben.

Anrechnung von Berufsschulzeiten
Seit der Novellierung des BBiG 2020 ist neu, dass bei der Freistellung zum Berufsschulunterricht keine Unterscheidung mehr zwischen minderjährigen und volljährigen Azubis gemacht wird. Beginnt Dein Berufsschulunterricht vor 9 Uhr, brauchst Du nicht vorher noch im Betrieb arbeiten. Mehr als 5 Schulstunden werden mit einem vollen Arbeitstag gleichgesetzt und Du musst ebenfalls nicht mehr in den Betrieb zurückkehren. Diese Regelung gilt allerdings nur an einem Berufsschultag. Bei Blockunterricht zählt die Berufsschulwoche genauso wie die wöchentliche Arbeitszeit, allerdings nur, wenn Auszubildende 5 Tage und mehr als 25 Stunden dort sind.

Wochenende und Feiertage
Minderjährige Azubis dürfen an Feiertagen, Samstagen und Sonntagen nicht arbeiten. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn Du für die Arbeit an einem Feiertag, Samstag oder Sonntag einen anderen Tag frei bekommst, und zwar in derselben oder der folgenden Woche. Für Volljährige zählt der Samstag als normaler Werktag. Sonn- und Feiertage sind allerdings so geschützt wie bei minderjährigen Azubis. Die Ausnahmeregelung legt fest, dass bei Arbeit an einem Sonntag Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen besteht. Solltest Du an einem Feiertag arbeiten, dann muss der Betrieb Dir innerhalb von 8 Wochen an einem anderen Tag frei geben.

Ausbildungsverkürzung
In der Ausbildungsordnung ist die Dauer eines anerkannten Ausbildungsberufes genau festgelegt. Je nach Fachrichtung beträgt sie in der Regel 3 bzw. 3,5 Jahre und steht in Deinem Ausbildungsvertrag. Das Berufsbildungsgesetz lässt aber Abweichungen von diesen Regelausbildungszeiten zu.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Deine Ausbildungsdauer bereits mit Vertragsabschluss zu verkürzen. Die Ausbildungszeit kann aber auch noch während der Ausbildung verkürzt werden, wenn das Erreichen des Ausbildungszieles und der Ausbildungsinhalte gesichert ist. Gründe dafür können berufliche Vorkenntnisse oder eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung sein.

Rechte eines Azubis
– Ausbildungspflicht: Der Betrieb ist verpflichtet, Dir die Ausbildungsinhalte ordnungsgemäß zu vermitteln.

– Ausbildungsmittel: Auszubildende haben Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge, die der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen muss.

– Freistellung: Du musst für Deinen Berufsschulunterricht von der Arbeit freigestellt werden.

– Anweisungen: Der Betrieb muss Dir die Personen, die dir etwas zu sagen haben, bekanntmachen.

– Kündigungsrecht: Auch als Azubi hast Du eine Kündigungsmöglichkeit und kannst das Ausbildungsverhältnis mit einer 4-wöchigen Frist beenden. Die Kündigung muss schriftlich und unter Angaben von wichtigen Gründen erfolgen.

– Zeugnis: Ein weiteres Recht ist der Anspruch auf ein Zeugnis, das der Ausbilder Dir am Ende der Ausbildung ausstellen muss.

– Vergütungspflicht: Der Betrieb muss Dir eine angemessene Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zahlen. Diese muss mindestens jährlich ansteigen. Welche Vergütung angemessen ist, richtet sich nach einem anzuwenden Tarifvertrag oder nach einer branchenüblichen Vergütung.

– Urlaub: Der Betrieb ist verpflichtet, Dir einen möglichst zusammenhängenden Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen zu gewähren.

– Ausbildungsnachweise: Der Betrieb hat Dir die Ausbildungsnachweise kostenfrei auszuhändigen, zum ordnungsgemäßen Führen am Arbeitsplatz anzuhalten und muss diese regelmäßig durchsehen.

Pflichten eines Azubis
– Lernpflicht: Zu Deinen allgemeinen Pflichten gehört die Lernpflicht. Das bedeutet, dass Du Dich darum bemühen musst die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.

– Sorgfaltspflicht: Die Sorgfaltspflicht schreibt vor, dass alle Tätigkeiten in Betrieb und Berufsschule immer ordentlich und zuverlässig erfüllt werden müssen, dazu gehört auch das Führen des Berichtsheftes.

– Teilnahmepflicht: Der Besuch der Berufsschule ist für Dich ebenfalls vorgeschrieben.

– Anweisungen: Als Auszubildender musst Du die Anweisungen des Ausbilders befolgen und die angeordneten Aufgaben erledigen.

– Betriebsordnung: Du bist verpflichtet, die Betriebsordnung
einzuhalten und beispielsweise bestimmte Schutzkleidung zu tragen,
falls vorgeschrieben.

– Schweige- und Bewahrungspflicht: Die Bewahrungspflicht bestimmt, dass Du sorgsam und vorsichtig mit den Arbeitsmaterialien, also Werkzeugen, Maschinen usw. umgehen musst. Außerdem bist Du gesetzlich dazu verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

– Benachrichtigungspflicht: Bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen bist Du dazu verpflichtet, den Betrieb unter Angabe von Gründen unverzüglich zu informieren.

– Urlaub: Während Deines Urlaubs bist Du dazu angehalten jede dem
Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu unterlassen.
(Erholungspflicht).

– Ausbildungsnachweise: Die Ausbildungsnachweise musst Du schriftlich führen und regelmäßig Deinem Ausbilder vorlegen. Die ordnungsgemäßen Nachweise sind eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung!

redaktioneller Artikel: von Leonie Bursa

Bild: Adobe Stock ©Sebastian Duda