Finanzen!

Der Beginn einer Ausbildung bedeutet für viele junge Menschen gleichzeitig, sich erstmals selbstständig um die eigenen Finanzen kümmern zu müssen. „Wat Nu?“ gibt Tipps, worauf Azubis achten sollten.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung kann je nach Beruf sehr unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich ist die Gesamtvergütung im jeweiligen Ausbildungsvertrag geregelt, oft aber auch tariflich gebunden. Vom Bruttogehalt werden dann noch die Sozialabgaben abgezogen. Dazu gehören zum Beispiel die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung. Wer monatlich mehr als 325 € brutto verdient, teilt sich diese Kosten mit dem Arbeitgeber – für den Auszubildenden bedeutet das einen Abzug von circa 20 % vom vertraglich festgelegten Bruttogehalt.

„Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Azubis!“
Julia Ziegler
Redaktion WatNu

Staatliche Förderungen

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) richtet sich an Auszubildene mit einer betrieblichen Ausbildung. Diese finanzielle Stütze ist vor allem für Auszubildene geeignet, die aufgrund Ihrer Ausbildung nicht mehr zu Hause wohnen. BAB wird ebenfalls an Auszubildene gezahlt, die mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin zusammenwohnen oder mindestens ein Kind haben und nicht mehr in der elterlichen Wohnung leben. Die Höhe der gezahlten Beihilfe richtet sich unter anderem nach dem Ausbildungsgehalt. Auch das Einkommen der Eltern spielt eine Rolle. BAB muss nicht zurückgezahlt werden und wird bei der örtlichen Bundesagentur für Arbeit beantragt. Einen BAB-Rechner gibt es auf der Website der Arbeitsagentur. Die Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nicht an Menschen, die eine schulische Ausbildung machen. Sie können unter bestimmten Umständen Mittel aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Sowohl während der beruflichen als auch während der schulischen Ausbildung besteht zudem ein Anspruch auf Kindergeld, insofern der Azubi nicht älter als 25 Jahre alt ist und seine erste Ausbildung macht.

Vermögenswirksame Leistungen

Wenn Azubis Vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber nutzen können, sollten sie das Angebot auch nutzen. Bis zu 40 Euro pro Monat zahlt das Unternehmen in diesem Fall nämlich zusätzlich. Dafür muss sich der Arbeitnehmer informieren, ob ihm Vermögenswirksame Leistungen zustehen. Falls ja, muss er einen Sparvertrag, beispielsweise einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan abschließen, auf den dann monatlich die festgelegte Summe überwiesen wird.

Absetzen von Steuern

In der Ausbildung fallen einige Kosten an. Fahrten zum Ausbildungsbetrieb, Ausgaben für Lehrbücher, Kauf eines Laptops und viele weitere. Auch Kosten, die mit der Bewerbung angefallen sind, kann man sich erstatten lassen, diese aber vorher bei der Agentur für Arbeit beantragen. Durch eine Steuererklärung können Auszubildende ausbildungsbedingte Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das Finanzamt kann aber nur dann Steuern zurückzahlen, wenn der Arbeitgeber zuvor Steuern abgeführt hat.
In der Regel reicht es dann, wenn für die ausbildungsbedingten Ausgaben entsprechende Nachweise zusammen mit der Steuererklärung ans Finanzamt geschickt werden.

Sonstige Tipps

„Bei Internet, Mobilfunk, Streaming Apps oder sonstigen Flats sollten Azubis aufpassen.“
Julia Ziegler
Redaktion WatNu

Es lohnt sich Angebote gut zu vergleichen und darauf zu achten, ob besondere Tarife für junge Leute oder Auszubildenen angeboten werden. Wer seinen Azubiausweis vorzeigt, kann zusätzliche Vergünstigungen bekommen. Das gilt zum Beispiel für den ÖPNV oder in Freizeitparks. 

Eine gute finanzielle Planung kann von Anfang an, die Ausbildungszeit finanziell gut zu bewältigen und gleichzeitig für die Zukunft vorzusorgen.

Duale Studentin

Redaktioneller Artikel von:

Julia Ziegler

Kategorien: Ratgeber/Tipps