Nebenjob während der Ausbildung?

Ist ein Nebenjob während der Ausbildung erlaubt?

Als Azubi kennt man das Problem: Das Gehalt fällt nicht gerade riesig aus, sodass auf so einiges verzichtet werden muss.

Da klingt ein Minijob nach einer wunderbaren Idee, das Ausbildungsgehalt aufzustocken. Aber darf ich während der Ausbildung überhaupt einen Nebenjob haben? Und worauf muss ich achten, um Probleme mit dem Ausbildungsbetrieb zu vermeiden? 

Was sagt das Gesetz? 

Die gute Nachricht: Rechtlich gesehen verbietet Dir kein Gesetz die Ausübung eines Nebenjobs während Deiner Ausbildung. Allerdings darf in Deinem Ausbildungsvertrag unter der sogenannten „Nebentätigkeitsklausel“ nicht Gegenteiliges geregelt sein und der Ausbildungsbetrieb muss vorab von Deinem Vorhaben informiert sein und diesem zustimmen. 

Grundsätzlich hängt die Tätigkeitsaufnahme eines Nebenjobs von Deinem Alter ab:

  1. Wenn Du über 15, aber noch unter 18 Jahren alt bist, gilt für Dich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Du darfst also nicht mehr als 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden am Tag arbeiten. Zusätzlich darfst Du an nicht mehr als 5 Wochentagen, nur im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr arbeiten. Da bleibt kein Platz für einen Nebenjob. 
  1. Als Volljährige Person gelten diese Regeln nicht mehr für Dich. Du darfst von Montag bis Samstag, insgesamt 48 Stunden arbeiten, wenn Du die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen Deinen Arbeitszeiten einhältst. 

Während der Urlaubszeit dürfen Arbeitnehmer laut des Bundesurlaubsgesetztes keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Da ein Nebenjob Deine Erholung gefährdet, solltest Du diesen während Deiner Urlaubszeit im Ausbildungsbetrieb nicht ausführen. 

Was sagt das Unternehmen?  

Die schlechte Nachricht: Der Ausbildungsbetrieb darf Dir den Nebenjob verbieten, wenn Du bestimmte Punkte nicht beachtest. 

So darfst Du das Ziel Deiner Ausbildung keinesfalls gefährden und der Nebenjob darf sich nicht auf Deine Leistungsfähigkeit als Azubi auswirken. Deine Ausbildung ist nämlich immer noch Deine Haupttätigkeit. 

Des Weiteren muss das Wettbewerbsverbot beachtet werden, demzufolge darfst Du keiner beruflichen Nebentätigkeit in einem konkurrierenden Unternehmen nachgehen. 

Wie viel darfst Du verdienen? 

Theoretisch darfst Du so viel hinzuverdienen, wie Du möchtest, allerdings ist das nicht sehr sinnvoll, denn sobald Du die Verdienstgrenze von 450€ monatlich überschreitest, musst Du auf Dein zusätzliches Gehalt ebenfalls Steuern zahlen, sodass sich der Nebenverdienst kaum noch lohnt. 

Daher rentiert sich eigentlich nur ein sogenannter Minijob, bei dem Du nicht mehr als 450€ im Monat verdienst. Bei diesem Job fallen für Azubis keine Steuer- und Sozialabgaben an. Hier ist der Jahresdurchschnitt entscheidend, deshalb ist es auch vollkommen in Ordnung ist, wenn Du in einem Monat mal mehr verdienst, sofern Du in einem anderen wieder etwas weniger erhältst.  

Solltest Du zusätzlich noch BAföG oder BAB beziehen und über 450€ im Monat dazuverdienen, werden Dir automatisch Deine finanziellen Hilfen gekürzt.  

Wenn Du noch Kindergeld beziehst, mach Dir hier keine Sorgen! Der Nebenjob hat darauf keine Auswirkungen. 

Fazit 

Du solltest Dir auf jeden Fall über einen längeren Zeitraum Gedanken machen, ob Du einen zusätzlichen Job neben der Ausbildung überhaupt schaffst. Zwar mag Dir ein Nebenjob finanziell zugutekommen, dennoch solltest Du die Belastung nicht unterschätzen. Oft vergisst man, wie viel Zeit man für das Lernen und für Hobbys aufbringt. 

Außerdem musst Du die rechtlichen und finanziellen Kriterien beachten, ansonsten drohen Dir hohe Abgaben oder im schlimmsten Fall Strafen, die Deinen Nebenjob sinnlos machen und Deine Ausbildung gefährden. 

 

redaktioneller Artikel: von Pia-Joan Gippert

Bild: Pexels © Valeria Boltneva